Rechtsprechung
BGH, 11.01.1977 - 5 StR 252-253/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verwerfung von Revision der Angeklagten
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Mordes an mindestens 230.000 Menschen zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen der Beteiligung an der "Umsiedlungsaktion" der jüdischen Bevölkerung im Warschauer Ghetto (Juli bis September 1942) - Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs ...
- junsv.nl
Organisatorische Gestaltung und Leitung der Deportation von mindestens 230.000 Juden aus dem Warschauer Ghetto ins KL Treblinka
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+3Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBGH, 11.01.1977 - 5 StR 252/76
Ludwig Hahn
LG Hamburg, 04.07.1975 - 16/74Ludwig Hahn
BGH, 04.03.1975 - 5 StR 617/74Ludwig Hahn
LG Hamburg, 05.06.1973 - 2/72Ludwig Hahn
Ludwig Hahn
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.07.1975 - 16/74
- LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
- BGH, 11.01.1977 - 5 StR 252-253/76
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme …
Auszug aus BGH, 11.01.1977 - 5 StR 252/76
Das ist gefestigte Rechtsprechung und folgt gerade aus der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung BGHSt 18, 87, 94. - BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …
Auszug aus BGH, 11.01.1977 - 5 StR 252/76
Vergeblich beruft sich der Beschwerdeführer auf die Entscheidung des Senats in BGHSt 8, 393. - BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50
Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere …
Auszug aus BGH, 11.01.1977 - 5 StR 252/76
Damit hatte das Schwurgericht in dem Beschluß deutlich zum Ausdruck gebracht, daß die Gründe, die zu der kommissarischen Vernehmung geführt hatten, zur Zeit der Verlesung noch fortbestanden (BGHSt 1, 103). - BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54
Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften …
Auszug aus BGH, 11.01.1977 - 5 StR 252/76
Das genügte (BGHSt 7, 15, 16).
- BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76
Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe - Schuldminderungsgründe …
Das reichte aus (vgl. Urteil des Senats vom 11. Januar 1977 - 5 StR 252-253/76). - BGH, 23.02.1978 - 4 StR 660/77
Schuldgrundsatz und Verhältnismäßigkeitsgebot - Übergesetzlicher …
Damit war den Anforderungen des Gesetzes Genüge getan (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1977 - 5 StR 252-253/76). - BGH, 02.03.1988 - 2 StR 522/87
Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Urkundenvernichtung - Anforderungen an die …
Das Unterbleiben der Vereidigung könnte daher mit der Revision nur gerügt werden, wenn der Beschwerdeführer die Anordnung des Vorsitzenden beanstandet und gemäß § 238 Abs. 2 StPO das Gericht angerufen hätte (BGH, Urteile vom 15. März 1960 - 5 StR 658/59, 16. November 1976 - 5 StR 480/76, 11. Januar 1977 - 5 StR 252-253/76 und 2. Juni 1977 - 4 StR 169/77; OLG Koblenz VRS 42, 29 f; OLG Hamburg MDR 1979, 74 [OLG Hamburg 26.07.1978 - 1 Ss 94/78];… Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 60 Rdn. 31;… KK-Pelchen, StPO 2. Aufl. § 60 Rdn. 37 und Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 60 Rdn. 55). - BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84
Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß eine rechtsirrige prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden, die sich auf die Nichtvereidigung eines Zeugen bezieht, mit der Revision nicht gerügt werden kann, wenn der Beschwerdeführer es unterlassen hat, die Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (vgl. BGHSt 3, 368, 370; BGH, Urteile vom 16. November 1976 - 5 StR 480/76 und vom 11. Januar 1977 - 5 StR 252-253/76). - BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
Fehlende Entscheidung des Gerichts über das Absehen von der Vereidigung einer …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß eine rechtsirrige prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden, die sich auf die Nichtvereidigung eines Zeugen bezieht, mit der Revision nicht geltend gemacht werden kann, wenn der Beschwerdeführer es unterlassen hat, die Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (vgl. BGH Urt. v. 16. November 1976 - 5 StR 480/76 - Urt. v. 11. Januar 1977 - 5 StR 252-253/76 -).